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BayObLG (2Z BR 49/93) | Datum: 24.06.1993
»Die AntrSt. und die AntrG. sind die Wohnungseigentümer einer größeren Wohnanlage, die vor etwa zehn Jahren von einer Bauherrengemeinschaft errichtet worden war. Von einem der Bauherren, einer Bauträgerfirma, erwarben [...]